Restschuldbefreiung
in 12 Monaten mit
Privatinsolvenz in Irland

Verkürzte Schufa-Fristen für Ihren Neustart nach der Privatinsolvenz in Irland

Die frühere 3-Jahres-Frist bis zur Löschung der SCHUFA-Einträge gilt nicht mehr!


Seit März 2024 löscht die SCHUFA einen Eintrag über die erteilte irische Restschuldbefreiung (engl. discharge) exakt sechs Monate nach dessen Eintragung.

Dies erleichtert Ihre Bonitätsprüfung und ist eine erhebliche Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren und verhilft Ihnen im Zusammenhang mit der nur 12 Monate dauernden Insolvenzperiode in Irland zu einer sehr schnellen Rückgewinnung Ihrer Kreditfähigkeit und Bonität.

Schufa-Score verbessern: Nachfolgend haben wir diese Regelungen und die entsprechenden Prozesse noch einmal schematisch zusammengestellt: 

Maximale Speicherfrist = 6 Monate: Seit März 2024 löscht die SCHUFA einen Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung („discharge“) exakt sechs Monate nach dessen Eintragung. 

Das folgt aus

  • § 3 Abs. 1 Insolvenzbekanntmachungs-VO (InsoBekV) – auch öffentliche Register löschen nach 6 Monaten,
  • EuGH-Urteil vom 7 Dez 2023 (C-634/21 u. a.) – längere private Speicherung verstößt gegen die DSGVO, 
  • mehreren OLG-Entscheidungen (z. B. Schleswig, 17 U 15/21). 
    (de.wikipedia.org, gesetze-bayern.de, rsw.beck.de)

Die frühere 3-Jahres-Frist gilt nicht mehr. 

Zeitablauf bis zur Löschung des Schufa-Eintrags nach einer irischen Privatinsolvenz

Zeitpunkt
Was passiert?Wirkung für den SCHUFA-Eintrag 
t₀ =
Adjudication
Order in Irland
Eröffnung des Verfahrens;
deutsche Gläubiger melden üblicherweise „Insolvenz“ an die SCHUFA.
Negativer Merkmal-Code „IA“
(Insolvenzantrag) erscheint.
t₁ ≈ t₀ + 12
Monate
Restschuldbefreiung (discharge) durch den Irish High Court.
Gläubiger oder Schuldner reichen
Beschluss + beglaubigte Übersetzung
bei der SCHUFA ein ⇒ Vermerk
„Restschuldbefreiung erteilt“.
t₂ = t₁ + 6
Monate
(Stichtag!)
Negativer Merkmal-Code „IA“SCHUFA muss den gesamten Insolvenzkomplex (Eröffnung + Discharge) automatisch löschen.

Schufa Eintrag in 4 Schitten löschen

  1. Discharge-Nachweis beschaffen
    • Beglaubigte Kopie des irischen „Order of Discharge“ (oder Certificate of Bankruptcy Completion).
    • Amtliche deutsche Übersetzung (vereidigter Übersetzer).
  2. Erfassung bei der SCHUFA anstoßen 
    • Per Post oder E-Mail (datenschutz@schufa.de) den Beschluss einreichen und um Aktualisierung bitten.
    • Hinweis auf automatische Anerkennung nach Art. 19 ff. EU-Insolvenz-VO (Recast) genügt. 
  3. Eigenauskunft kontrollieren
    • Spätestens 2–3 Wochen später kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern.
    • Prüfen, ob das Merkmal „Restschuldbefreiung (Erledigt)“ geführt wird (Statuscode „RE“). 
  4. Sechs-Monats-Frist notieren
    • Stichtag = Tag des SCHUFA-Eintrags für die Restschuldbefreiung.
    • Kalendererinnerung setzen (t₂). 
  5. Nachfrist prüfen und ggf. löschen lassen
    • Ist der Eintrag am Tag t₂ noch vorhanden, schriftlich Löschung verlangen
      (Art. 17 DSGVO, § 35 BDSG) unter Verweis auf
      • § 3 InsoBekV,
      • EuGH C-634/21,
      • OLG Schleswig 17 U 15/21.
    • SCHUFA hat i. d. R. 1 Monat zur Umsetzung. 
  6. Durchsetzung bei Säumigkeit
    • Beschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten (Aufsichtsbehörde für die SCHUFA) oder
    • Klage auf Löschung (§ 280 BGB i. V. m. Art. 82 DSGVO). 

Es gibt jedoch zusätzlich noch Besonderheiten  und  Fallstricke zu beachten 

ThemaWas Sie wissen sollten
Andere NegativmerkmaleOffene oder titulierte Forderungen, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst waren, bleiben separat gespeichert (i. d. R. 3 Jahre).
Score-BerechnungSobald alle Insolvenzmerkmale gelöscht sind, berechnet die SCHUFA den Basis- und Branchenscore neu; typischerweise steigt er deutlich.
Banken-UpdatesManche Kreditinstitute halten eigene „Altdaten“ vor. Weisen Sie sie auf die Restschuldbefreiung hin und verlangen Datenkorrektur.
Umzug nach IrlandDie Löschfrist gilt unabhängig vom Wohnsitz; entscheidend ist, dass die SCHUFA Daten in Deutschland verarbeitet.
Frühere 3-Jahres-FristFür Einträge, die vor 28 März 2024 bereits älter als 6 Monate waren, musste die SCHUFA rückwirkend löschen. Betroffene konnten (und
können) Schadenersatz verlangen (OLG Köln April 2025).

Zusammenfassend ergibt sich für Sie folgende Checkliste nach Erhalt der Entschuldunsgurkunde (discharge)

  • Discharge-Beschluss –Urkunde von uns in Irland apostillieren lassen und Übersetzung beschaffen 
  • Bei SCHUFA einreichen und Aktualisierung verlangen 
  • Eigenauskunft kontrollieren 
  • 6-Monats-Frist diarieren 
  • Bei Bedarf Löschung einfordern, ggf. Aufsichtsbehörde einschalten 

Damit ist sichergestellt, dass der negative Insolvenzvermerk spätestens ein halbes Jahr nach Ihrer irischen Restschuldbefreiung endgültig aus der SCHUFA-Auskunft gelöscht wird und Ihrem wirtschaftlichen Neustart in Deutschland nichts mehr im Wege steht. 

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