Restschuldbefreiung
in 12 Monaten mit
Privatinsolvenz in Irland

Verwertung von (- gemeinsamem-) Immobilienvermögen in der Irland Insolvenz

Zur Frage, was bei einem Anteilsbesitz eines deutschen/österreichischen Schuldner bei der Privatinsolvenz in Irland passiert, sofern er zum Beispiel

  • ein gemeinsames Haus mit einem je 50% igen Anteil von sich und
  • seinem Ehepartner in seinem Ursprungsland besitzt

1. Was passiert unmittelbar nach der Eröffnung des irischen Privatinsolvenz Verfahrens?

  • Vesting-Prinzip
    Mit dem Adjudication Order gehen alle Vermögenswerte des Schuldners – egal, in welchem Land sie liegen – kraft Gesetzes auf den Official Assignee (OA) über (sog. “Vesting”) 
    → Der OA wird somit Miteigentümer*in an den 50 % des Hauses in Deutschland/Österreich; die 50 % der Ehefrau bleiben davon unberührt.
  • Grenzübergreifende Wirkung
    Durch die EU-Insolvenz-Verordnung (Recast) 2015/848 erkennen deutsche/österreichische Gerichte die Befugnisse des irischen OA grundsätzlich an; er kann seine Rechte dort geltend machen (z. B. Teilungsversteigerung beantragen)
Option des OATypische UmsetzungFolgen
Freihändiger VerkaufEhefrau/Dritter kauft den 50-%-Anteil abSchnelle Liquidität; Ehefrau behält Haus
Gerichtliche Teilung/VersteigerungAntrag bei deutschem /österreichischem Gericht auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft (§ 830 ABGB, § 352 EO)Haus wird verkauft, Erlös 50/50 (abzgl. Kosten/Mtl.)
AbwartenOA hält Anteil, bis ein Verkauf realistisch istBelastet Ehegatten, OA kann später aktiv werden
Disclaim (Verzicht)Selten: OA erklärt formellen Verzicht auf unattraktive VermögenswerteAnteil fällt nicht automatisch an Schuldner zurück, sondern wird herrenlos/an den Staat → in der Praxis kaum relevant

Seit der Bankruptcy (Amendment) Act 2015 gilt für das (Haupt-)Familienheim:

  • Antragspflicht des OA
    möchte der OA das Familienheim verwerten, muss er innerhalb von drei Jahren ab Adjudication einen Antrag an das High Court stellen. Das Gericht wägt Gläubiger- und Familieninteressen ab.
  • Automatisches Re-Vesting nach 3 Jahren
    Stellt der OA keinen Antrag oder scheitert der Antrag, fällt der Anteil am Familien-/Shared Home automatisch wieder an den Schuldner zurück (“re-vests”) – ohne jede weitere Formalität 

Wichtig: Die Regel gilt unabhängig davon, ob sich das Familienheim in Irland oder einem anderen EU-Staat befindet; maßgeblich ist allein, dass es am Adjudication-Tag die family homeshared home oder principal private residence des Schuldners war.

  • Handelt es sich um ein Ferien- oder Anlageobjekt, greift die 3-Jahres-Regel nicht.
  • Der Anteil verbleibt zeitlich unbeschränkt beim OA, bis er ihn verwertet, verkauft oder darauf verzichtet.
  • Selbst wenn der Schuldner nach einem Jahr automatisch aus der Insolvenz entlassen wird (§ 85 Bankruptcy Act 1988), bleibt das Vermögen beim OA, solange es nicht durch Family-Home-Re-Vesting erfasst wird 
  1. Kurzfristig: Der OA kann jederzeit versuchen, den 50-%-Anteil zu Geld zu machen – bevorzugt durch Einigung („buy-out“) mit Ihrer Frau.
  2. Falls das Haus Ihr Familienwohnsitz ist:
    • Keine Einigung → OA muss innerhalb von drei Jahren handeln.
    • Tut er das nicht, fällt sein 50-%-Anteil automatisch zurück an Sie.
  3. Ist es kein Familienwohnsitz: Es gibt keine feste Frist; der OA kann auch Jahre nach Ihrer Entlassung noch einen Verkauf in Deutschland/ Österreich anstoßen.
  4. Kooperationsbonus: Je konstruktiver Sie und Ihre Frau verhandeln, desto wahrscheinlicher ist ein zügiger, für alle Seiten planbarer Abschluss (z. B. günstiger Ankauf der Quote durch die Ehefrau).
  • Dokumentieren Sie eindeutig, ob das Objekt Ihr principal private residence war (Meldezettel, Rechnungen, Versicherungen). Das entscheidet über die 3-Jahres-Regel.
  • Zeitmanagement: Behalten Sie das 3-Jahres-Fenster im Blick (Startpunkt = Datum des Adjudication Order).

Kurz gesagt:
Ihr 50-%-Anteil an der deutschen/österreichischen Immobilie gehört sofort dem irischen Official Assignee.
Ist das Objekt Ihr Familienheim und der OA meldet sich drei Jahre lang nicht, fällt der Anteil automatisch an Sie zurück.

  • Bei jedem anderen Immobilientyp bleibt der OA so lange Eigentümer, bis er verkauft –

COMI in Irland und Family House in Deutschland /Österreich schliessen sich nicht aus

Die „Family-Home-Regel“ (§ 85 Abs 3A Bankruptcy Act 1988) und der COMI-Nachweis stammen aus ganz unterschiedlichen Rechtsquellen und verfolgen verschiedene Ziele. Darum kann ein Schuldner durchaus

  • seinen Centre of Main Interests (COMI) – also den gewöhnlichen Lebensmittelpunkt im Sinne der EU-Insolvenzverordnung – nach Irland verlagern,
  • gleichzeitig aber noch (Mit-)Eigentümer eines Hauses in Österreich bleiben, das als family home oder shared home gilt, weil dort Ehepartner / Kinder gewöhnlich wohnen.

Solange das Objekt am Tag des Adjudication Order die Kriterien des family home / shared home / principal private residence erfüllt, fällt es unter die 3-Jahres-Re-Vesting-Regel – ganz egal, in welchem Staat es liegt. 

MerkmalWo geregelt?Prüfmaßstab
COMIArt. 3 Abs. 1 EU-Insolvenz-VO (Recast) 2015/848objektiv nach außen erkennbar: Wohnsitz, Arbeitsort, Bankkonten, Verträge etc. („habitual residence“-Vermutung, sofern nicht < 6 Monate vor Antrag verlegt) 

Folge: Nur wenn das irische High Court überzeugt ist, dass die hauptsächliche Lebens- und Vermögensverwaltung inzwischen in Irland stattfindet, eröffnet es das Hauptverfahren.

BegriffDefinitionWer muss dort wohnen?
Family home§ 2 Family Home Protection Act 1976„Wohnung, in der ein Ehepaar gewöhnlich wohnt oder (falls getrennt) der schutzbedürftige Ehegatte gewohnt hat“ (
Shared home§ 27 Civil Partnership Act 2010Wohnung, in der Zivilpartner gewöhnlich wohnen 
Principal private residenceVerweis in § 3 Bankruptcy Act 1988 (i.d.F. 2015) auf Personal Insolvency Act 2012Die hauptsächliche Wohnstätte des Schuldners oder seines Haushalts 

Ort ist unerheblich: Das Gesetz spricht nirgends von einer Beschränkung auf Irland. Entscheidend ist, wer dort wohnt, nicht wo das Gebäude steht.

  1. Zeitliche Staffelung
    • Um COMI zu verlagern, reicht oft ein 6- bis 12-monatiger tatsächlicher Aufenthalt mit Meldung, Arbeit, Konto, irischem Mietvertrag usw.
    • Ein familienrechtlicher Wohnsitz kann viel länger am früheren Ort bestehen bleiben – etwa, weil Ehepartner und Kinder dort weiterleben.
  2. Rechtszwecke
    • COMI soll bestimmen, welcher Mitgliedstaat für das Hauptinsolvenzverfahren zuständig ist.
    • Die Family-Home-Regeln sollen verhindern, dass Gläubiger die Wohnsituation der Familie rücksichtslos gefährden.
  3. Praxisbeispiel
    • Herr A zieht im Februar 2025 nach Dublin, arbeitet dort, eröffnet Konten – COMI = Irland.
    • Frau A und zwei Kinder bleiben im Haus bei Salzburg; dort läuft der Alltag, Schule, Arzt, etc. → Das Objekt ist weiter family home.
    • Wird Herr A am 1. Juli 2026 in Irland für Bankrott erklärt, vestet sein 50 %-Anteil sofort beim Official Assignee.
    • Handelt der OA drei Jahre lang nicht, fällt der Anteil am 1. Juli 2029 automatisch an Herrn A zurück. 
Szenario3-Jahres-Frist gilt?Erklärung
Ehepartner + Kinder leben weiter im deutsch/österreichischen HausJaHaus bleibt family home; OA muss binnen 3 Jahren aktiv werden.
Gesamte Familie ist schon nach Irland übersiedeltNeinÖsterreichisches Objekt ist jetzt Ferien- oder Anlageimmobilie → OA kann zeitlich unbeschränkt verwerten.
Ehepartner möchte Ihren Anteil abkaufen3-Jahres-Frist läuft weiterEinigung jederzeit möglich; erleichtert OA die Masse-Verwertung.
  1. Nachweis der tatsächlichen Nutzung: Meldezettel, Schulbestätigungen der Kinder, Energie- und Versicherungsrechnungen für das Haus.
  2. Untermauerung des Irish COMI: irischer Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Steuer-ID, irisches Bankkonto – um das Gericht nicht an der Verlagerung zweifeln zu lassen.
  3. Zeitplan im BlickStichtag für die 3-Jahres-Frist ist das Datum des Adjudication Order.
  4. Frühzeitig verhandeln: Wenn Ihre Frau den Anteil übernehmen will, kann sie mit dem OA einen marktgerechten Preis aushandeln – oft günstiger als eine Teilungsversteigerung in Österreich.

COMI in Irland und ein Family-Home in Österreich schließen sich nicht aus.
Die Gerichte prüfen für jede Norm andere Tatsachen:

  • Irland braucht Belege, dass Sie persönlich inzwischen dort leben und wirtschaften.
  • Der 3-Jahres-Schutz braucht Belege, dass Ihre Familie das deutsche/ österreichische Haus weiterhin als gewöhnliche Wohnung nutzt.

Treffen beide Bedingungen zu, profitieren Sie von der Privatinsolvenz in Irlandvom irische und von der Möglichkeit, dass der Immobilienanteil nach drei Jahren automatisch zu Ihnen zurückkehrt – falls der Official Assignee bis dahin keine gerichtliche Verwertung durchsetzen konnte.

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