Die größte Gefahr für eine Privatinsolvenz in Irland beginnt oft mit einem Versprechen, das vielen Schuldnern zunächst sehr attraktiv und bequem erscheint. Vor einigen Wochen rief mich ein Arzt an. 58 Jahre alt. Er hatte seine Praxis bereits verloren. Rund 620.000 Euro Schulden aus persönlichen Bürgschaften. Eigentlich hätte seine Privatinsolvenz in Irland bereits zwei Monate später beim High Court beantragt werden sollen. Stattdessen sagte er gleich zu Beginn unseres Gesprächs einen Satz, den ich in den letzten Jahren leider immer häufiger höre. | | „Herr Dr. Wagner, ich habe bei dem Verfahren ein mulmiges Gefühl bekommen. Könnte es sein, dass ich auf den falschen Berater hereingefallen bin?“ |
Ich fragte ihn, was passiert sei. Er erzählte mir, dass er bereits fast vier Monate in Irland gewesen sei. Er hatte rund 10.000 Euro an einen Irland-Berater bezahlt. Er war überzeugt gewesen, dass alles seinen geordneten Gang ging. In den Vorgesprächen hatte ihm der Berater erklärt: | | „Sie müssen gar nicht wirklich nach Irland umziehen. Das organisieren wir für Sie.“ |
Er bekam einen Mietvertrag. Einen Arbeitsvertrag. Es wurde ein irisches Bankkonto eingerichtet. Man erklärte ihm, dass sogar seine Einkäufe vor Ort erledigt werden könnten. Dafür müsse er lediglich seine Bankkarte zur Verfügung stellen. Gegen eine zusätzliche „Servicegebühr“ von 5.000 Euro würden angeblich alle Nachweise entstehen, die später für das Insolvenzverfahren benötigt würden. Je länger ich ihm zuhörte, desto klarer wurde mir: Dieser Mann hatte kein irisches Insolvenzverfahren begonnen. Er war in ein Betrugskonzept geraten, das ihm einen Weg zur Entschuldung vorgaukelte, den es so nicht gibt. |