Restschuldbefreiung nach
frühestens 12 Monaten
in Spanien

Pro-Contra Spanien

PROS


  • Restschuldbefreiung nach frühestens 12 Monaten, oft jedoch erst nach 2-3 Jahren gewährleistet
  • Diskretion da im Ausland
  • Lebensqualität in mediterranen Urlaubsgebieten sehr angenehm
    (Entschuldung in Sonne, Meer, spanischem Flair) 

CONS


  • Gerichtsfeste Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Spanien zwingend
  • Je nach Voraussetzung Kosten für Aufbau von Strukturen und prozessualer, rechtlicher Begleitung sehr hoch
  • Quotenzahlung von 7,5 bis 10% der Schuldsumme erforderlich und bei hohen Schulden unrealistisch oder unattraktiv 
  • Gefährliche Nachhaftungsrisiken bis zu fünf Jahren
  • Indirekte Wohlverhaltensphase
  • Keine automatische, d.h. vom Gesetz garantierte Restschuldbefreiung

Zusammenfassung

Die Insolvenz in Spanien ist relativ neu und nur für spezifische Schuldnergruppen attraktiv:

Wer in Spanien zu Hause ist, 

  • spanisch spricht, 
  • idealer Weise dort arbeitet und 
  • die Unberechenbarkeit der spanischen Justiz erträgt.

Außerdem sieht das Gesetz eine gefährliche, indirekte „versteckte“ Wohlverhaltensphase von fünf Jahren vor, da das erste Verfahren bei neuen Schulden aufgehoben wird.
Die spanische Insolvenz ist daher nur für wenige Schuldner zu empfehlen.