Restschuldbefreiung
in 6–36 Monaten
mit Privatinsolvenz in Lettland

Privatinsolvenz Lettland für Schulden
bis 150.000 €

Restschuldbefreiung in weniger als 6-36 Monaten möglich.


Die Lettland Insolvenz kann eine sehr kurze und in Teilen sehr gläubigerfreundliche Privatinsolvenz innerhalb der EU sein. Sie hat aber eine Fülle von Besonderheiten und sehr spezielle Voraussetzungen.

 Lettland hat als EU-Land ebenfalls ein Privat-Insolvenzgesetz, das wie Deutschland/Österreich und die hier vorgestellten Insolvenzen in Irland, Spanien und England unter die EU-Insolvenzordnung fällt.

Das lettische Insolvenzrecht kann
bei kleinen Schulden sehr vorteilhaft
für eine Privatinsolvenz sein

Die Restschuldbefreiung einer in Lettland rechtmäßig absolvierten Verfahrens bedarf nach der europäischen Insolvenzordnung keines weiteren Anerkennungsverfahrens im Heimatland des Schuldners.

Wie bei Irland, hat der Beschluss für die Restschuldbefreiung in Deutschland und Österreich die gleiche Wirkung, als ob diese von einem deutschen oder österreichischen Gericht erteilt worden wäre.

 Die Voraussetzungen für eine Insolvenz in Lettland,- speziell bezüglich des Lebensmittelpunktes-, sind praktisch identisch mit dem, was wir für Irland bereits dargestellt hatten. 

Das Gesetz ist allerdings grundlegend anders als die irländische oder englische Privatinsolvenz-Gesetzgebung und deutlich komplizierter im Vergleich zu Irland.

Andererseits beinhaltet die Insolvenz in Lettland attraktive Verkürzungen des Insolvenzverfahrens und bietet für manche Schuldner-Konstellationen interessante Besonderheiten.

Im Vergleich zur Privatinsolvenz in Deutschland und Österreich ist es aber leider seit der Reform der deutschen Privatinsolvenz im Jahr 2021 in den meisten Fällen nur noch für Schulden bis 150.000 € geeignet.

 Damit dürfte es für die meisten Schuldner, speziell Unternehmer mit höheren Schulden, nicht mehr attraktiv sein im Vergleich zu einer Privatinsolvenz in Deutschland oder Österreich.

Auch besonders geeignet für Vergleiche mit Gläubigern
bei eher kleineren Schulden

 Eine Eigenart der Privatinsolvenz in Lettland ist, dass zunächst alle Forderungen komplett beim Insolvenzgericht in der Landessprache angemeldet werden müssen, d.h. in lettischer Sprache.

Insbesondere aber scheuen Gläubiger die vermuteten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Forderungen in Lettland, wie beispielsweise Übersetzungen und hohe Kosten für teure Anwälte. 

In einigen Fällen werden die Forderungen der Gläubiger daher gar nicht erst beim lettischen Gericht angemeldet. In solchen Situationen wird das Verfahren sofort abgeschlossen und der Schuldner erhält umgehend seine Restschuldbefreiung.

Das ist der Idealfall!

Oder aber:
Die Gläubiger sind aufgrund der Herausforderungen und Hürden in Lettland oft eher bereit, Vergleiche einzugehen, im Vergleich zu Deutschland oder Österreich.

Hintergrund: Lettland erscheint für Gläubiger eher kompliziert

Die Schuldeneintreibung in Lettland wird von den Gläubigern oft als zu kompliziert angesehen, da sie Zweifel an den Erfolgsaussichten und den damit verbundenen Kosten haben.

Dies gilt vorwiegend bei kleineren Schulden. Daher erscheint ihnen die Teilnahme an einem Insolvenzverfahren in Lettland tendenziell unattraktiv und unwirtschaftlich, da sie nicht an eine erfolgreiche Durchsetzung oder eine angemessene Quote im lettischen Insolvenzverfahren glauben.

Als Folge verzichten je nach Höhe der Schulden, der individuellen Motivation und Professionalität der Gläubiger viele von ihnen auf die Eintreibung der Schulden und die Teilnahme am Verfahren. 

Wenn aber kein Gläubiger eine Forderung anmeldet oder die Anmeldung aus Gründen der Unklarheit oder Formfehler nicht anerkannt wird, erfolgt eine sofortige Restschuldbefreiung und das Insolvenzverfahren wird für den Schuldner abgeschlossen.

Die höhere Bereitschaft der Gläubiger, einen Vergleich einzugehen, besteht zwar auch bei den anderen Verfahren in Irland oder Spanien. 

Allerdings empfinden viele Gläubiger die Durchsetzung eines Verfahrens in Lettland als besonders abschreckend. Infolgedessen kapitulieren sie eher als in Deutschland oder Österreich, wo sie mit der Gesetzeslage und prozessualen Durchsetzbarkeit vertraut sind.

Abhängig von der Schuldenhöhe, individueller Motivation und Professionalität der Gläubiger, verzichten also viele Gläubiger auf die Eintreibung von Schulden und der Teilnahme am Verfahren. 

Wenn aber als Folge dieser Vermutung kein Gläubiger eine Forderung anmeldet, oder die Anmeldung von Forderungen aufgrund von Unklarheiten oder Formfehlern vom Gericht nicht anerkannt werden, dann erfolgt eine sofortige Restschuldbefreiung. Das Insolvenzverfahren ist damit abgeschlossen.

 Die höhere Vergleichsbereitschaft der Gläubiger angesichts einer konkret möglichen EU-Insolvenz des Schuldners gilt zwar auch für die anderen Verfahren in Irland oder Spanien. 

 Aber häufig erscheint es für Gläubiger speziell abschreckend, ein Verfahren in Lettland durchzusetzen zu müssen. Infolgedessen kapitulieren sie leichter, als sie dies in Deutschland oder Österreich tun würden. Dort ist der ihnen die Gesetzeslage bekannt und beherrschbaren.

Denn bei einem Schuldner, der seinen Lebensmittelpunkt nachweisbar in Lettland hat und das Verfahren in sehr kurzer Zeit erfolgreich mit einer Restschuldbefreiung abschließen könnte, würden sie leer ausgehen.

Attraktiv auch für Schuldner mit hohen Einkommen

Im Unterschied zu Deutschland/Österreich muss nach lettischem Recht in der Wohlverhaltensperiode (hier genannt: „Entlastungsverfahren“) nur ein Drittel des Nettoeinkommens an die Gläubiger abgeführt werden.

Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle. Daher kann die Insolvenz in Lettland für Schuldner mit hohem Einkommen, die dieses beibehalten möchten oder müssen, erhebliche Vorteile bieten.

In den ersten sechs Monaten des Verfahrens darf der Schuldner sogar sein gesamtes neu erzieltes Einkommen behalten, bis die erste Phase des Verwertungs- und Feststellungsverfahrens abgeschlossen ist.

Dauer des Verfahrens abhängig von Höhe und Rückzahlungsmöglichkeiten des Schuldners

 Im Unterschied zur 100 % berechenbaren und vom Gesetz her garantierten 12-Monatsdauer des Insolvenzverfahrens in Irland, ist die Dauer des Insolvenzverfahrens in Lettland wesentlich komplizierter und gestaffelter geregelt.

 Während der Schuldner in Irland nach Annahme seines Antrags bei Gericht garantiert nach zwölf Monaten seine Restschuldbefreiung erhält, ist dies bei der Insolvenz in Lettland wesentlich komplexer geregelt.

 Je nach Rückzahlungsfähigkeit (oder „-Wille“) kann die Wohlverhaltensperiode daher bis zu drei Jahren dauern

Mit bis zu 36 Monaten  bei sehr hohen Schulden aber ist die Insolvenz in Lettland im Vergleich zur deutschen und österreichischen Insolvenz der Regel leider nicht mehr attraktiv.

Dauer des Verfahrens 6-36 Monate

„Verwertungsverfahren“ (Phase 1)

 Das eigentliche Insolvenzverfahren, auch als „Verwertungsverfahren“ bezeichnet, sollte nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht länger als sechs Monate dauern und wird nach der Verteilung der Vermögensmasse durch den Masseverwalter abgeschlossen.

Wenn schon bei Antragstellung keine Vermögensmasse mehr vorhanden ist, wird der Masseverwalter einen Bericht an das Gericht erstellen und das Verwertungsverfahren ist bereits nach wenigen Wochen abgeschlossen.

Wohlverhaltensphase /„Entlastungsverfahren“ (Phase 2)

Anschließend tritt der Schuldner in die Wohlverhaltensphase, auch bekannt als „Entlastungsverfahren“. In dieser Phase gelten Staffelungen je nach Quote der Schuldentilgung in Prozent und der absoluten Höhe der Schulden.

Die Dauer einer Wohlverhaltensperiode richtet sich daher nach diesen Kriterien:

  • Quote (%) einer möglichen Rückzahlung (Schuldentilgung) und
  • absoluter Höhe der Schulden

Die Dauer einer Wohlverhaltensperiode beträgt danach:

6 Monate — wenn der Schuldner mind. 50% der angemeldeten Forderungen zahlen kann

12 Monate – wenn der Schuldner mind. 35% der angemeldeten Forderungen zahlen kann

18 Monate – wenn der Schuldner mind. 20% der angemeldeten Forderungen zahlen kann

Wenn der Schuldner weniger als 20% der angemeldeten Forderungen zahlen kann (oder „will“) dauert die Wohlverhaltensphase:

 12 Monate—wenn die angemeldeten Forderungen

  • kleiner als 30.000 Euro sind

24 Monate — wenn die angemeldeten Forderungen 

  • 30.001 bis 150.000 Euro sind

36 Monate — wenn die angemeldeten Forderungen 

  • größer als 150 000 Euro sind 

 Wichtig zu erwähnen ist hier nochmals, dass nur die Forderungen, welche von Gläubigern im Verfahren angemeldet wurden, auch für die Berechnung herangezogen werden.

Diese Regelungen sollen an 4 Fall-Beispielen veranschaulicht werd

Fallbeispiel 1:

Hans Muster hat 20 Gläubiger mit einer Gesamtsumme von 80.000 Euro. Die zwei größten Gläubiger sind seine Hausbank mit 30.000 Euro und sein damaliger Schnellkredit mit 20.000 Euro. Bei den restlichen Gläubigern handelt es sich um Konsumschulden. Er beantragt das lettische Privatinsolvenzverfahren und lediglich seine Hausbank meldet die Forderung an über 30.000 Euro beim Masseverwalter an. Seine Mutter stellt einen Betrag von 15.000 Euro von dritter Seite zur Verfügung.

Die Restschuldbefreiung erhält Herr Mustermann dann schon nach sechs Monaten (50% Quote der angemeldeten Forderungen)

Fallbeispiel 2:

Hans Muster hat 20 Gläubiger mit einer Gesamtsumme von 80.000 Euro. Die zwei größten Gläubiger sind seine Hausbank mit 30.000 Euro und sein damaliger Schnellkredit mit 20.000 Euro. Bei den restlichen Gläubigern handelt es sich um Konsumschulden.

Keiner der Gläubiger meldet eine Forderung beim Masseverwalter an. 

Die Restschuldbefreiung erhält Herr Mustermann sofort.

Fallbeispiel 3:

Hans Muster hat 30 Gläubiger mit einer Gesamtsumme von 300.000 Euro. Die zwei größten Gläubiger sind seine Hausbank mit 120.000 Euro und sein damaliger Schnellkredit mit 20.000 Euro. Bei den restlichen Gläubigern handelt es sich um Finanzamt und früheren Unterhaltsschulden. Er beantragt das lettische Privatinsolvenzverfahren und die Summe der Forderungsanmeldungen beträgt insgesamt 145.000 Euro. Herr Muster zahlt 24 Monate lang ein Drittel seines Einkommens (120 Euro / Monat auf Basis Mindestlohn in Lettland, ca. 2880 Euro).

Die Restschuldbefreiung erhält Herr Mustermann dann nach 24 Monaten. 

(24 Monate da Quote kleiner als 20% und Höhe der Forderungsanmeldung zwischen 30.001 bis 150.000)

Fallbeispiel 4:

Hans Muster hat mehr als 150.000 € Schulden, die auch bei Gericht angemeldet wurden.

Die Restschuldbefreiung erhält Herr Hans Muster dann nach 36 Monaten.

Zusammenfassung

 Die Privatinsolvenz in Lettland kann unter bestimmten Bedingungen sehr kurz sein. 

Allerdings ist sie aufgrund der spezifischen Staffelung der 

  • Rückzahlungsfähigkeit (Quote) und 
  • der Schuldenhöhe 

für die meisten Schuldner mit Schulden über 150 000 EUR nicht attraktiv in Bezug auf die Dauer der Wohlverhaltensperiode im Vergleich zu Irland und Spanien.

 In besonderen Fällen, besonders bei Schuldnern mit eher hohem Einkommen, kann eine Privatinsolvenz in Lettland jedoch trotz dieser Nachteile attraktiv sein. 

Darüber hinaus kann sich die Insolvenz in Lettland für Vergleiche mit Gläubigern aus dem Lebensmittelpunkt in Lettland heraus eignen, da Gläubiger das lettische Verfahren scheuen und daher möglicherweise eher bereit sein können, Vergleiche einzugehen.


 Da das Insolvenzverfahren in Deutschland Österreich nicht nur hart, unangenehm und sogar sehr oft gefährlich ist, empfiehlt sich die Insolvenz in Lettland bei kleiner Schulden bis 150 000 EUR als viel schnelleres, umfassenderes und mit voller Handlungsfähigkeit verbundene Privatinsolvenz. 

Ende der Drangsalierung durch Gläubiger – Frieden für die Seele

 Der Umzug nach Lettland,Riga, ist auch emotional ein wirklich nicht hoch genug einzuschätzender Vorteil im Leben eines Schuldners: denn er bringt einfach Frieden für die Seele!

 Nachdem die Gläubiger über die neue Auslandsadresse in Irland informiert wurden, hören die meisten Probleme ganz schnell auf. Permanenter Ärger über Post von Gläubigern, lästige Anrufe, Pfändungen und Vieles mehr verschwinden quasi über Nacht.

 Die Sprache im jeweiligen Gastland, das fremdes Rechtssystem und die nicht zu unterschätzenden hohen Anwaltskosten, haben normalerweise zum Ergebnis, dass die Gläubiger ihre Motivation verlieren im Ausland nachzufassen fassen und sich zeitaufwendig und umfangreich zu informieren, was sie tun könnten.

 Von diesem ständigen Druck befreit, können Sie wieder durchatmen und unbeschwerter am Leben teilnehmen.