finanzen.net – Restschuldbefreiung in nur 12 Monaten

Originalartikel auf finanzen.net

Aktualisiert am  Dienstag, 26. Dezember 2023 

Privatinsolvenz in Irland bietet die kürzeste und garantierte Wohlverhaltensphase in Europa. Weitere Vorteile erfahren Interessierte im folgenden Beitrag.

Die ultimative Lösung für den schnellstmöglichen finanziellen Neustart

Eine Privatinsolvenz nicht in Deutschland oder Österreich zu beantragen, sondern in Irland, hat entscheidende Vorteile. Diese liegen nicht nur in einer wesentlich kürzeren Privatinsolvenz-Dauer, sondern auch im viel größeren Umfang der zu beseitigenden Schulden. Denn mit Schulden zum Beispiel aus Straftaten, Steuerhinterziehung et cetera ist eine Privatinsolvenz in Deutschland/Österreich gar nicht möglich. Wohl aber in Irland. Zudem gibt es im deutschen Verfahren sogenannte „Versagungsgründe“ im Insolvenzverfahren, die sehr gefährlich und gläubigerfreundlich sind. Auch diese Gefahren lassen sich durch die vom BGH rechtlich anerkannte aber wesentlich schuldnerfreundliche Privatinsolvenz in Irland vermeiden.

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Die Insolvenz in Irland ist daher für die meisten Schuldner das beste Verfahren und die ultimative Lösung für einen finanziellen Neustart („second chance“), speziell bei hohen Schulden.

Es garantiert als einziges Verfahren unter den EU-Insolvenzen eine Wohlverhaltensphase von nur zwölf Monaten mit automatischer Restschuldbefreiung: Diese kurze Wohlverhaltensphase ist vom Gesetz garantiert, sodass sich Schuldner darauf verlassen können.

VORTEILE DER PRIVATINSOLVENZ IN IRLAND

Die Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf zwölf Monate in Irland bietet mehrere Vorteile:

  1. Schnellere Entschuldung: Schuldner können ihre finanzielle Freiheit schneller wiedererlangen.
  2. Planbarkeit: Die feste Dauer bietet eine klare Perspektive und Planbarkeit für die Zukunft. 
  3. Geringere Belastung: Eine kürzere Wohlverhaltensphase bedeutet weniger Zeit unter den Einschränkungen und Auflagen, die das Verfahren mit sich bringt.

LEBENSMITTELPUNKT-VERLAGERUNG ALS ENTSCHEIDENDE VORBEDINGUNG

Einer der Schlüsselaspekte des irischen Insolvenzverfahrens ist die zwingende Notwendigkeit, den Lebensmittelpunkt („center of main interests“ – kurz: COMI) nach Irland zu verlegen. Nur unter dieser Bedingung akzeptiert das irische Gericht die Zuständigkeit für die Annahme des Insolvenzantrages in Irland.

WESENTLICH HÖHERE FREIBETRÄGE – MEHR FINANZIELLER SPIELRAUM – KEINE GÄNGELUNG

Während der Wohlverhaltensphase in Irland genießen Schuldner mehr finanzielle Freiheit durch höhere Freibeträge. Zum Vergleich: In Deutschland bleibt einem Schuldner ohne Kind etwa 1.900 Euro zum Leben, in Irland sind es rund 3.300 Euro. Diese großzügigeren Freibeträge ermöglichen es Schuldnern, während des Insolvenzverfahrens ein angemesseneres und würdevolleres Leben zu führen. Diese finanzielle Erleichterung kann auch dazu beitragen, den psychischen Druck, der mit einer Insolvenz einhergeht, zu mindern.
Zur Privatinsolvenz in Irland

AUTOMATISCHE RESTSCHULDBEFREIUNG

Nach Ablauf der zwölfmonatigen Wohlverhaltensphase und der Erfüllung aller Bedingungen wird in Irland automatisch die Restschuldbefreiung erteilt. Dies ist ein bedeutender Unterschied zu anderen Ländern, wo die Restschuldbefreiung oft von komplexen zusätzlichen Bedingungen abhängig ist oder durch Gläubiger angefochten werden kann.

EINZIGARTIGKEIT DES IRISCHEN INSOLVENZVERFAHRENS

Das Insolvenzverfahren in Irland ist insofern einzigartig, als dass es eine hohe Planbarkeit bietet. Nach einem Zeitraum, der sogenannten Wohlverhaltensphase von nur zwölf Monaten wird automatisch die Restschuldbefreiung erteilt. Dies steht im deutlichen Gegensatz zu den Verfahren in Deutschland, wo Gläubiger sehr gefährliche Versagungsgründe geltend machen können, die das Verfahren verlängern oder sogar die Restschuldbefreiung verhindern können. Diese Vorhersehbarkeit und Sicherheit in Irland bieten Schuldnern durch die berechenbarste Planbarkeit alle EU-Insolvenzen die höchste Sicherheit bei einer Privatinsolvenz.

WENIGER STRENGE GLÄUBIGERRECHTE IN IRLAND

Ein weiterer bemerkenswerter Unterschied zwischen dem irischen und dem deutschen System liegt in den Gläubigerrechten. In Irland sind diese Rechte weniger streng, was den Schuldnern zusätzlichen Schutz bietet. In Deutschland können Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund von „unangemessenen“ Verbindlichkeiten oder „Vermögensverschwendung“ beantragen. Diese Möglichkeit stellt eine erhebliche Unsicherheit und ein potenzielles Risiko für Schuldner dar, da sie zu einer Verlängerung des Insolvenzverfahrens oder gar zu dessen Scheitern führen kann. In Irland hingegen sind die Rechte der Gläubiger begrenzter, was den Schuldnern eine sicherere und vorhersehbarere Route zur Schuldenfreiheit bietet.

UMGANG MIT STEUERHINTERZIEHUNG

Ein signifikanter Unterschied im irischen System ist der Umgang mit Steuerhinterziehung. In Deutschland wird bei Steuerhinterziehung keine Restschuldbefreiung erteilt. Diese Regelung existiert in Irland nicht, was bedeutet, dass auch Schuldner, die wegen Steuerhinterziehung in Schulden geraten sind, die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung haben. Dieser Ansatz ist ein weiteres Beispiel für die flexiblere und schuldnerfreundlichere Haltung des irischen Insolvenzrechts.

ENDE DER DRANGSALIERUNG DURCH GLÄUBIGER – FRIEDEN FÜR DIE SEELE

Der Umzug nach Irland ist auch emotional ein nicht hoch genug einzuschätzender Vorteil im Leben eines Schuldners: Denn er bringt einfach Frieden für die Seele!

Nachdem die Gläubiger über die neue Auslandsadresse in Irland informiert wurden, hören die meisten Probleme ganz schnell auf. Permanenter Ärger über Post von Gläubigern, lästige Anrufe, Pfändungen und vieles mehr verschwinden quasi über Nacht.

Die Sprache im jeweiligen Gastland, das fremde Rechtssystem und die nicht zu unterschätzenden hohen Anwaltskosten, haben normalerweise zum Ergebnis, dass die Gläubiger ihre Motivation verlieren, im Ausland nachzufassen und sich zeitaufwendig und umfangreich zu informieren, was sie tun könnten.

Von diesem ständigen Druck befreit können in Finanznot geratene Schuldner wieder durchatmen und unbeschwerter am Leben teilnehmen.

BETREUUNG DURCH AUF PRIVATINSOLVENZ IN IRLAND SPEZIALISIERTE INSOLVENZANWÄLTE

Die auf die Privatinsolvenz in Irland spezialisierte Kanzlei Dr. Wagner & Partner betreut Mandanten komplett in allen Belangen vor Ort. Sie betreut das irische Insolvenzverfahren in Dublin zusammen mit ihren besten Partner-Insolvenz-Anwälten.

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Vertiefende Informationen zum Thema Privatinsolvenz in Irland finden sich auf der Website www.kanzlei-drwagner.com. Es wird von der Kanzlei empfohlen, für eine erste kostenlose Beratung zur Einordnung eines Falles Herrn Dr. Wagner direkt anzurufen.