Restschuldbefreiung
in 12 Monaten mit
Privatinsolvenz in Irland

Die 10 wichtigsten Vorteile bzw. Gründe für eine Insolvenz in England

Die England-Insolvenz bietet mindestens 10 entscheidende Vorteile – vorausgesetzt sie wird gemäß den Anforderungen der Europäischen Insolvenzordnung (EUInsVO) und der englischen Insolvenzgesetze legal durchgeführt!


  1. Erheblich kürzeres Verfahren, weil die Restschuldbefreiung per Gesetz „automatisch“ 12 Monate nach Insolvenzantrag ohne weitere Gerichtsentscheidung/ Gläubigerbefragungen eintritt.
  2. Keinerlei Mindestquote zu erbringen 
  3. Kein Durchlaufen einer „Wohlverhaltensperiode“ (keine Versagungsgründe, Erwerbsobliegenheiten etc. sondern lediglich „Bankrott-Status“)
  4. Pfändungsfreibetrag höher als in Deutschland und orientiert am individuellen Bedarf. 
  5. Weitergehende Wirkungen der Restschuldbefreiung, da z.Bsp. auch Forderungen erfasst werden, die erst nachVerfahrenseröffnung fällig werden, aber vorher entstanden. 
  6. Geringere Anfechtungsmöglichkeiten als in Deutschland, da es u.a. keine Rückschlagsperre nach § 88 InsO gibt.
  7. Aufbau verbesserter Vergleichspositionen bei Gläubigern durch die sehr geringe Hemmschwelle als Folge des extrem kurzen Verfahrens ohne Quote
  8. Insgesamt höhere Rechtssicherheit bedingt durch ein sehr pragmatisches und unternehmerfreundliches Verfahren. 
  9. Absolute Diskretion, da die Insolvenz Ihrer Mandanten quasi „fern ab“ stattfindet und sie kein Geschäftspartner mitbekommt (außer den Gläubigern)
  10. Schuldnerfreundliche Grundeinstellung von Gerichten und Insolvenzverwaltern, ohne Bestrafungshaltung-der schnelle Neustart seht im Focus

Nachteile der Insolvenz in England

Einziger Nachteil sind die Mindest-Kosten sowie ein Mindest-Zeitaufwand.

Man benötigt also ein Minimum an finanziellem Spielraum für die Erst-Investitionen, was aber gemäß der Schuldenhöhe und den immensen Vorteilen in der Regel zu vernachlässigen ist.

Voraussetzungen

Voraussetzungen, die Sie  erfüllen müssen, um ein Insolvenz-Verfahren in England erfolgreich zu nutzen sind:

  • Staatsbürgerschaft der europäischen Union
  • Selbständige, Unternehmer, Freiberufler aller Art wie Ärzte, Apotheker, Anwälte etc. 
  • Rentner, Pensionäre aller Art
  • Finanziell in der Lage ,etwa 10- 15.000 € für eigene Wohn-/Lebenshaltungskosten in England sowie unsere Beratungs-Relocation-Leistungen aufzubringen.Eine komplette Finanzierung durch Drittmittel (Ehepartner, Familie, Freunde,etc ) ist problemlos möglich.
  • Kein Beamten- oder Angestelltenstatus  zu haben , mit nicht zu beendenden Anstellungsverträgen in Deutschland und deutscher Steuerpflicht
  • Arbeitsverhältnis in England ist nicht unbedingt notwendig
  • Zeitlich und räumlich flexibel zu sein, um den rechtlich vorgeschriebenen Mindestaufenthalt in England nachweisen zu können